Gewalt gegen Frauen geht quer durch alle Schichten. Sie wird zwar von
allen verurteilt, kommt aber doch häufiger vor, als in der Öffentlichkeit
wahrgenommen wird.
Gewalt von Männern ist allgegenwärtig: „Stell Dich nicht so an“ - vom Mann
gesagt - ist Gewalt, auch wenn sie nicht als solche gesehen wird.
Männliche Gewalt ist vielfältig: Schläge und Verletzungen, Beleidigungen und
Erniedrigungen, Bedrohung, Einschränkung der persönlichen Freiheit,
Kontaktverbote und vieles andere.
Frauen haben das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt.

Für Männer gibt es kaum Anlaufstationen, wenn sie Gewalt als Lösungsmöglichkeit für Konflikte mit ihrer Partnerin sehen. Sie setzen damit immer wieder ihre Beziehung und ihre berufliche Existenz aufs Spiel.
Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich Männer, in deren beruflichem Feld Männergewalt immer wieder auftaucht, zusammengefunden und den Verein „Männer contra Gewalt e.V.“ gegründet. Dem Verein gehören Ärzte, Psychotherapeuten, Polizisten, Rechtsanwälte und andere Männer, die gegen Männergewalt etwas tun wollen, an.
Zweck des Vereins - Auszug aus der Satzung
„Zweck des Vereins ist, der Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Männer im sozialen, insbesondere familialen und persönlichen Nahraum entgegenzuwirken“. § 2.1 der Satzung
Wir sind Teil des Schweinfurter
Interventionsprojekts gegen häusliche Gewalt, eines Netzwerks von
Institutionen wie Beratungsstellen, Polizei, Frauenhaus, Justizbehörden,
Rechtsanwältinnen, Gleichstellungsbeauftragte u.a.
In der Zusammenarbeit mit ihnen wollen wir Maßnahmen entwickeln, der
Gewaltanwendung durch Männer wirkungsvoll zu begegnen.
Wir bieten ein Anti-Gewalt-Training an für Männer, die gegen ihre Partnerin gewalttätig geworden sind. Informationen über das Anti-Gewalt-Training können Sie hier abrufen.
Seit 2009 bieten wir für männliche Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, die durch Gewaltbereitschaft, Verhaltensauffälligkeiten, oppositionelles und dissoziales Verhalten bereits auffällig wurden, ein Anti-Aggressivitätstraining an. Es kommen nur solche Jugendliche für das Training in Frage, bei denen der Wille zu erkennen ist, ihr Verhalten zu ändern. Das Training kann als richterliche Weisung, als Bewährungsauflage oder als Jugendhilfemaßnahme ausgesprochen werden.
Männer und juristische Personen können Mitglied werden
durch finanzielle Zuwendungen
Kto Nr. 618 Flessabank Schweinfurt
(BLZ 79330111)
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Ein Artikel in der Mainpost vom 29.5.09 schildert die Problematik und die Ansätze unseres Vereins